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Einführung neue Weiterbildungsordnung

Einführung neue Weiterbildungsordnung zum 01.01.2021


Zum 01.01.2021 ist in Sachsen die Neufassung der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer in Kraft getreten. 

Für das Fachgebiet Allgemeinmedizin ergeben sich u.a. folgende wichtige Änderungen:

Weiterbildungszeiten:

  • 24 Monate in der Allgemeinmedizin, dabei muss die Weiterbildungsbefugnis auf der Allgemeinmedizin liegen, hausärztliche Internisten sind ausgeschlossen
  • 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung (vorher 18 Monate)
  • 6 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
  • 18 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (in 3 Monats-Abschnitten möglich)

Sonstiges:

  • Das Logbuch wird elektronisch
  • Richtzahlen sind weitestgehend weggefallen

Es gilt eine Übergansgzeit von 7 Jahren, d.h. wer bis zum 31.12.2020 nach der alten Weiterbildungsordnung begonnen hat, kann bis 2027 seinen Facharzt für Allgemeinmedizin nach dieser WBO machen. 

Die vollständige Weiterbildungsordnung finden Sie hier

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