Einführung neue Weiterbildungsordnung
Zum 01.01.2021 ist in Sachsen die Neufassung der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer in Kraft getreten.
Für das Fachgebiet Allgemeinmedizin ergeben sich u.a. folgende wichtige Änderungen:
Weiterbildungszeiten:
- 24 Monate in der Allgemeinmedizin, dabei muss die Weiterbildungsbefugnis auf der Allgemeinmedizin liegen, hausärztliche Internisten sind ausgeschlossen
- 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung (vorher 18 Monate)
- 6 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
- 18 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (in 3 Monats-Abschnitten möglich)
Sonstiges:
- Das Logbuch wird elektronisch
- Richtzahlen sind weitestgehend weggefallen
Es gilt eine Übergansgzeit von 7 Jahren, d.h. wer bis zum 31.12.2020 nach der alten Weiterbildungsordnung begonnen hat, kann bis 2027 seinen Facharzt für Allgemeinmedizin nach dieser WBO machen.
Die vollständige Weiterbildungsordnung finden Sie hier.